Zur Reformbedürftigkeit der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)
Ziva Kubatta
Zur Reformbedürftigkeit der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)
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The investigation deals with the accident flight Paragraph § 142 of the German StGB (criminal code). It examines the questions of "if" and the "how" of reform, this means the practical embodiment in detail.

Die Untersuchung befasst sich mit dem Unfallfluchtparagraph § 142 StGB. Untersucht werden die Fragen nach dem "Ob" und dem "Wie" einer Reform, also der praktischen Ausgestaltung im Einzelnen. Dazu gehört der geltende Unfallfluchtparagraph im Grundsätzlichen auf den Prüfstand gestellt. Im Sinne einer Grundlegung sind die historischen Wurzeln der Verkehrsunfallflucht aufzuarbeiten. Sodann bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck des Tatbestandes, um schließlich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Hinblick auf das Prinzip des "nemo tenetur se ipsum accusare" zu klären, wobei an dieser Stelle eine Einordnung der in § 142 StGB normierten Pflichten vorzunehmen ist. Von besonderem Interesse ist darüber hinaus die vorzunehmende Darstellung der seit Jahren kontrovers diskutierten Reformvorschläge, der kriminologischen Aspekte und ein rechtsvergleichender Blick ins europäische Ausland. Vor diesem Hintergrund gilt es die vom Gesetzgeber mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz in Abs. 4 des § 142 StGB eingefügte "Tätige Reue" hinsichtlich der zu erfüllenden Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolge näher zu betrachten, um sodann die Praktibilität und Effizienz der "Tätigen Reue" im Wege einer eigenen Studie und Auswertung zu prüfen. Sämtliche Aspekte führen dann zu eigenen Vorschlägen hinsichtlich Rahmenbedingungen und Möglichkeiten einer Reform der Vorschrift des § 142 StGB.

Language
German
ISBN
978-3-940344-24-3
Inhaltsverzeichnis
Einführung: Reform der Verkehrsunfallflucht – Eine unendliche Geschichte?
Hauptteil: Auf dem Weg zu einer Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht
1. Kapitel: Historie der Vorschrift
1. Abschnitt: Gesetzliche Regelungen der Unfallflucht
A. Gesetzliche Regelungen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges (1945)
I. Das Haltegebot nach § 18 Abs. 7 der Bundesratsgrundzüge
II. Das Fluchtverbot nach § 22 Kraftfahrzeuggesetz
III. Die Neufassung durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber - § 139a RStGB
I. Umbenennung des § 139a RStGB in § 142 StGB
B. Reformen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
II. Reformentwicklung im Jahre 1975
1. § 347 (E 1960)
2. § 347 (E 1962)
3. Referentenentwurf 1972
4. Entwurf des 14. Strafrechtsänderungsgesetzes
5. Neufassung im Jahre 1975
III. Reformentwicklung durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz
1. Gesetzesstruktur und Formulierung
a. Wartepflicht
b. Nachträgliche Meldepflicht
c. Verhältnis des § 142 StGB zu § 34 StVO
2. Versicherungsrechtliche Folgen der Unfallflucht
3. Fazit
C. Gegenwärtige Fassung des § 142 StGB
2. Abschnitt: Rechtsgut und Deliktsnatur des § 142 StGB
A. Das Rechtsgut des § 142 StGB
I. Früherer Theorienstreit
1. Die öffentlich-rechtliche Rechtsgutstheorie
2. Die privat-rechtliche Rechtsgutstheorie
3. „Beweisinteressen der Unfallbeteiligten“ als Rechtsgut des § 142 StGB
II. Gesteigertes Schutzbedürfnis des privaten Feststellungsinteresses
III. Präventionsziel und Sozialisierung
B. Die Deliktsnatur des § 142 StGB
I. § 142 StGB als abstraktes Vermögensgefährdungsdelikt
1. Allgemeine Kritik an den abstrakten Gefährdungsdelikten
a. Konzept eines „Risikostrafrechts“
b. Schutz gefahrloser Rechtsgüterverfügung
c. Aufklärbarkeit von Kausalzusammenhängen in der modernen
Gesellschaft
2. Strafgrund des § 142 StGB
3. Verstoß gegen das Schuldprinzip
II. Verstoß gegen den ultima-ratio Grundsatz
III. Umgestaltung des § 142 StGB zu einem Vermögensdelikt
C. Zusammenschau
3. Abschnitt: Verfassungsmäßigkeit der Verkehrsunfallflucht unter Berücksichtigung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“
A. Begriff und Grundlage des nemo-tenetur-Prinzips
B. Pflichten des § 142 StGB im Lichte des nemo-tenetur-Prinzip
I. Passivpflichten
II. Aktivpflichten
1. Anfängliche Vorstellungspflicht nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB
2. Nachholpflicht nach § 142 Abs. 2, 3 StGB
3. Fazit
III. Amtliche Begründung
1. Meinungsstand in Rechtsprechung und Rechtslehre
a. Ausnahmetatbestand
b. Priorität des durch § 142 StGB geschützten Rechtsgutes
c. „Notwendigkeit“ des § 142 StGB zur Durchsetzung des
Rechtsgüterschutzes
2. Zusammenschau
3. Restriktive Auslegung des § 142 StGB
C. Fazit
2. Kapitel: Reformideen und -überlegungen
1. Abschnitt: Vorschläge zur Reform des § 142 StGB
A. Zielsetzung
B. Die einzelnen Reformideen
I. Strafprozessuale Reformvorschläge
1. Intensivere Nutzung des strafprozessualen Opportunitätsprinzip
2. Rechtsgedanke aus § 154c StPO
3. Beweisverwertungsverbot
II. Materiell-rechtliche Reformvorschläge
1. Verschärfung des Strafrahmens
2. Einordnung der Verkehrsunfallflucht als Ordnungswidrigkeit
3. Strafantragserfordernis
4. Straffreiheit bei nachträglicher Meldung
a. Tatbestandslösung
b. Tätige Reue als persönlicher Strafaufhebungsgrund
c. Zivilprozessuale Beweislastumkehr
III. Weitere Reformideen
1. Schaffung einer neutralen Meldestelle
2. Abschaffung des Schadensfreiheitsrabattes
3. Änderung der Versicherungsbestimmungen
C. Aktuelle Reformbestrebungen
I. Gestaltung des § 142 StGB zu einer echten Vermögensstraftat
II. Empfehlung des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstag
III. Fazit
2. Abschnitt: Kriminologische Aspekte zur Verkehrunfallflucht
A. Motivforschung
I. Motivgruppen
II. Vermeidung von Unannehmlichkeiten
III. Angst vor Bestrafung
1. Unfallflucht und Alkoholisierung
2. „Primitiver“ Fluchttrieb
3. Andere Straftaten
B. Tat- und Tätermerkmale
I. Täterspezifische Kriterien
II. Zwischenergebnis
III. Tatspezifische Merkmale
1. Unfallart
2. Unfallfolgen
3. Tatort
4. Tatzeit
C. Zusammenfassung
3. Abschnitt: Blick ins europäische Ausland
A. Schweiz
I. Pflichten nach einem Verkehrsunfall
II. Pflichten nach einem Verkehrsunfall bei Personenschäden
III. Pflichten nach einem Verkehrsunfall bei Sachschaden
B. Österreich
I. Pflichten nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden
II. Pflichten nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden
III. „Tätige Reue“
C. Rechtsvergleichende Betrachtung
3. Kapitel: Gründe für eine Entkriminalisierung und Folgerung
1. Abschnitt: Begriff und Systematik der „Tätigen Reue“ in § 142 Abs. 4 StGB als persönlicher Strafaufhebungs- bzw. milderungsgrund
A. „Tätige Reue“ als „goldene Brücke“?
B. Anwendungsvoraussetzungen der „Tätigen Reue“
I. Unbedeutender Schaden
II. Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs
III. Rücktrittshandlung und -frist
C. Rechtsfolge der „Tätigen Reue“ gemäß § 142 Abs. 4 StGB
I. Inkonsistenzen des § 142 Abs. 4 StGB
II. Inkonsistenzen in der Rechtsfolge des § 142 Abs. 4 StGB
III. Zusammenschau
2. Abschnitt: Blick in die Rechtswirklichkeit
A. Methodik
I. Hypothese und Methodenwahl
II. Forschungsablauf und -methode
III. Zusammenschau
B. Aussagekraft und Grenzen der Untersuchung
I. Durchführung der Befragung
II. Bilanz der Rücklaufquote
III. Repräsentativität
C. Statistische Methode der Datenauswertung
I. Befragung der Gerichte
1. Frage 1: Anwendung des Strafaufhebungs- bzw. -milderungsgrundes der „Tätigen Reue“
2. Frage 2: Strafaufhebungs- oder Strafmilderungsgrund
3. Frage 3: Gründe für die Nichtanwendung der „Tätigen Reue“
4. Frage 4: Nachträgliche Ermöglichung der Feststellungen gemäß § 142 Abs. 3 StGB
5. Frage 5: Einräumung der Deliktsbegehung gegenüber einer Ermittlungsperson
6. Frage 6: Anwendungsbereich der „Tätigen Reue“
7. Frage 7: Flucht wegen Alkoholisierung
8. Frage 8: Primitiver Fluchtimpuls
9. Frage 9: Zweckmäßigkeit der „Tätigen Reue“
II. Befragung der Staatsanwaltschaften
1. Frage 1: Anwendung des Strafaufhebungs- bzw. -milderungsgrund der „Tätigen Reue“
2. Frage 2: Strafaufhebungs- oder Strafmilderungsgrund
3. Frage 3: Gründe für die Nichtanwendung der „Tätigen Reue“
4. Frage 4: Nachträgliche Ermöglichung der Feststellungen nach § 142 Abs. 3 StGB
5. Frage 5: Einräumung der Deliktsbegehung gegenüber einer Ermittlungsperson
6. Frage 6: Anwendungsbereiches der „Tätigen Reue“
7. Frage 7: Flucht wegen Alkoholisierung
8. Frage 8: Primitiver Fluchtimpuls
9. Frage 9: Zweckmäßigkeit der „Tätigen Reue“
III. Ergebnis der Untersuchung
3. Abschnitt: Eigener Reformvorschlag
A. Bausteine der Neuregelung
I. Ersetzung der Wartepflicht durch eine Benachrichtigungspflicht
II. Abschaffung der Wartepflicht nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB?
III. Entkriminalisierung als Ausweg?
1. „Tätige Reue“ als persönlicher Strafaufhebungsgrund
2. Ausweitung des Anwendungsbereiches der „Tätigen Reue“
3. Zeitliche Ausdehnung der Rücktrittsfrist
4. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Unfälle im fließenden Verkehr
B. Zusammenschau
C. Formulierungsvorschlag für einen § 142 StGB n.F.
Ist die Vorschrift des § 142 StGB noch zu „retten“?
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
B. Einwände der Reformgegner
C. Anpassung sonstiger Vorschriften
Plädoyer für einen § 142 StGB n.F.
LITERATURVERZEICHNIS
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