Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten
Andrea Diekmann
Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten
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A medical measure influences the physical and mental integrity of the affected people. The right of determination is also part of a person’s personality. The individual can exercise his right of self determination only when its decision conditions and justifies medical practice. Is an adolescent due to an illness or disability not able to excersise decisions, these have to be made by a representative of legal transactions - an agent - or taken by a legal representative - a supervisor. In this study, the different representation schemes on health matters are presented.

Eine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter einen Betreuer getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere automatische Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte.

Language
German
ISBN
978-3-940344-78-6
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung
I. Problemstellung
II. Gang der Untersuchung
§ 2 Rechtliche Beziehungen zwischen einem Arzt und einem Patienten
I. Eingrenzung der zu untersuchenden Maßnahmen
II. Rechtliche Beziehungen zwischen einem Arzt und einem Patienten
1. Rechtsgeschäftliche Ebene
2. Gerechtfertigtes ärztliches Handeln
a. Das Erfordernis der Einwilligung
b. Die Einwilligung als willentliche Erklärung
c. Zur Einwilligungsunfähigkeit
d. Zur Aufklärung
e. Erklärte und mutmaßliche Einwilligung
f. Zeitpunkt der Einwilligung
III. Zusammenfassung
§ 3 Zur Vertretung durch einen Betreuer
I. Vorläufer des Betreuungsrechts: Entmündigung und Vormundschaft sowie Pflegschaft
II. Reformüberlegungen
III. Grundprinzipien des Betreuungsrechts
IV. Die Aufgaben der Betreuung allgemein
1. Inhaltliche Bedeutung der Rechtsfürsorge
2. Zur Rechtfertigung der Rechtsfürsorge
3. Aufgaben der Betreuung
V. Die Bestellung eines Betreuers im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten
1. Voraussetzungen für die Betreuerbestellung nach § 1896 BGB
a. Vorliegen einer Krankheit bzw. Behinderung
b. Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten
c. Kausalität zwischen der Erkrankung und dem Unvermögen zur Besorgung der Angelegenheiten
d. Betreuung ohne bzw. gegen den Willen des Betroffenen
e. Erforderlichkeit
2. Formelle Voraussetzungen
a. Sachverständigengutachten, ärztliches Zeugnis
b. Anhörung des Betroffenen
c. Bestellung eines Verfahrenspflegers
d. Anhörung Dritter und der zuständigen Behörde
3. Auswahl des Betreuers
VI. Eilfälle
1. Die einstweilige Anordnung
2. Die „eilige“ einstweilige Anordnung
3. Zur Regelung des § 1846 BGB
VII. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Betreuer im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten
1. Zum Innenverhältnis der Betreuung
a. Pflichten des Betreuers
b. Wohl des Betreuten
aa. Der nicht äußerungsfähige Betreute
bb. Der äußerungsfähige Betreute
2. Zum Außenverhältnis
a. Vertretungsmacht
b. Missbrauch der Vertretungsmacht
c. Handeln des Betreuten und des Betreuers
VIII. Zum Erfordernis der Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
1. Zur Regelung des § 1906 Abs. 1 – 4 BGB
a. Unterbringung
aa. Materiell-rechtliche Genehmigungsvoraussetzungen
bb. Formelle Voraussetzungen
b. Unterbringungsähnliche Maßnahmen
2. Zur Problematik der Zwangsbehandlung
a. Zum Begriff „Zwangsbehandlung“
b. Entwicklung der Diskussion
c. Öffentlich - rechtliche Wertung
d. Privat-rechtliche Wertung
e. Zur gerichtlichen Genehmigung
3. Zur derzeitigen Regelung in § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB
a. Zweck der Regelung
b. Materiell-rechtliche Genehmigungsvoraussetzungen
c. Formelle Voraussetzungen
d. Zur Zwangsbehandlung bei hochriskanten Maßnahmen
4. Zum Vorschlag einer Neuregelung des § 1904 BGB nach dem Referentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Bundesministerium für Justiz)
a. Zum Hintergrund einer etwaigen Regelung
b. Zur Patientenverfügung
c. Zum Erfordernis einer Betreuerbestellung
d. Zur Entscheidung eines Betreuers hinsichtlich der Aufnahme bzw. Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen
aa. Einwilligung / Nichteinwilligung
bb. Genehmigungserfordernis
e. Zur Einwilligung des Betreuers in hochriskante Maßnahmen nach dem Referentenentwurf
IX. Zusammenfassung
§ 4 Zur Vertretung durch einen Bevollmächtigten
I. Begriff und Zweck der Erteilung einer Vollmacht
1. Vollmacht und Grundverhältnis allgemein
2. Vorsorgevollmacht
II. Allgemeine Voraussetzungen für eine rechtsgeschäftliche Vertretung
1. Wirksamkeitsvoraussetzungen
2. Widerruflichkeit der Vollmacht
3. Person des Bevollmächtigten
III. Zur Zulässigkeit einer Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten auf Grund einer Vollmacht
1. Meinungsstand vor dem Inkrafttreten des 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes
2. Regelungen durch das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
3. Begründung der Regelungen
4. Zulässigkeit einer Bevollmächtigung zur Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung bzw. in einen ärztlichen Eingriff
a. Vertretung bei der Entscheidung hinsichtlich der Einwilligung in die ärztliche Maßnahme
b. Zur Problematik der Übertragung weitergehender Befugnisse
IV. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Bevollmächtigten im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten
1. Zum Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer
a. Das Auftragsverhältnis allgemein
b. Das Innenverhältnis im Fürsorgefall
aa. Der nicht äußerungsfähige Betroffene
bb. Der äußerungsfähige Betroffene
2. Zum Außenverhältnis
3. Zum Erfordernis der Bestellung eines Überwachungsbetreuers
V. Zum Erfordernis der Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
1. Die Regelung des § 1906 Abs. 5 BGB
2. Zur Problematik der Zwangsbehandlung
3. Die Regelung des § 1904 Abs. 2 BGB
4. Zum Vorschlag einer Neuregelung des § 1904 BGB im Referentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
VI. Zusammenfassung
§ 5 Zur Vertretung durch nahe stehende Personen
I. Vorschläge zur Einführung entsprechender Vertretungsbefugnisse seitens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Bundesrates
II. Zum Erfordernis entsprechender Normierungen
1. Der Ansatz von Probst / Knittel
2. Der Vorschlag des Bundesrates vom 19. Dezember 2003
3. Erfordernis einer Regelung zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes im Eilfall
III. Grundlagen der Vertretungsbefugnis
1. Die Ausführungen im Entwurf des Bundesrates
a. Zusammenfassung der Vorschläge für den Bereich der Gesundheitssorge
b. Zur Begründung des Entwurfs
2. Zur Grundlage der Vertretungsbefugnis im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht bzw. im „Eltern-/Kindrecht“
a. § 1357 BGB
aa. Zum Normzweck
bb. Zur Rechtsnatur
cc. Anwendungsvoraussetzungen
dd. Zum Innenverhältnis
b. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB
c. § 1618 a BGB
d. Zur Bewertung der Grundlagen
3. Zur vermuteten Vollmacht als Grundlage der Vertretungsbefugnis
IV. Voraussetzungen für eine Vertretung durch nahe stehende Personen
1. Voraussetzungen bei der Person, die vertreten werden soll
a. Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung
b. Unvermögen zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten
c. Kausalität zwischen der Krankheit oder Behinderung und dem Unvermögen zur Regelung der eigenen Angelegenheiten
d. Keine andere Bestimmung oder Betreuerbestellung
2. Zur Eilbedürftigkeit
3. Vertretungsberechtigte Personen
a. Ehegatten und Lebenspartner
b. Eltern als Vertreter ihrer volljährigen Kinder
c. Volljährige Kinder als Vertreter ihrer Eltern
4. Bereitschaft zur Ausübung des Vertretungsrechtes
5. Formelle Voraussetzungen
a. Bei Ehegatten und Lebenspartnern
b. Bei volljährigen Kindern
V. Umfang der Vertretungsbefugnis
1. Rechtsgeschäftliche Erklärung
2. Erklärung der Einwilligung / Nichteinwilligung
3. Hochriskante Maßnahmen
4. Zur Bestimmungsbefugnis
VI. Handeln auf Grund einer vermuteten Vollmacht
1. Zum Innenverhältnis
a. Die Ausführungen im Entwurf des Bundesrates
b. Das Innenverhältnis bei einer vermuteten Vollmacht
aa. Zur Anwendung des § 1901 BGB
bb. Zum Auftrag
2. Zum Außenverhältnis
VII. Zum Erfordernis der Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
VIII. Zur Dauer des Vertretungsrechtes
IX. Zusammenfassung und Entwurf einer Regelung zur Vertretungsbefugnis für nahe stehende Personen
1. Zusammenfassung
2. Entwurf einer Regelung zur Vertretungsbefugnis für nahe stehende Personen
§ 6 Zum Verhältnis der bestehenden und vorgeschlagenen Stellvertretungsregelungen
I. Zum Verhältnis „Betreuung – ausdrückliche Vollmachtserteilung“
II. Zum Verhältnis „ausdrückliche – vermutete Vollmacht“
III. Zum Verhältnis „vermutete Vollmacht – Betreuung“
IV. Zum Verhältnis aller Regelungen
V. Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems
VI. Zusammenfassung
§ 7 Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Anhang I
Anhang II
Lebenslauf
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