Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784
Philipp-Alexander Hirsch
Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784
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1797 erscheint mit den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre Immanuel Kants rechtsphilosophisches Hauptwerk. Nicht selten begegnet man daher der Auffassung, Kants Rechtsphilosophie entstamme im Wesentlichen seiner Spätphase und sei überdies nur schwer mit der kritischen Moralphilosophie der 1780er Jahre in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Untersuchung dem Vergleich des kantischen Rechtsbegriffs, wie er 1797 in der Einleitung in die Rechtslehre vorgestellt wird, mit Kants Ausführungen in den Vorlesungsnachschriften Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend aus dem Jahre 1784. Dabei kann nachgewiesen werden, dass der Rechtsbegriff von 1797 bereits 1784 ausgearbeitet war. Mehr noch: Es zeigt sich, dass Kants Rechtsbegriff nicht nur bereits in der Phase seiner kritischen Moralphilosophie vorlag, sondern vielmehr in einem Guss mit ihr konzipiert wurde und wie diese auf dem kritischen Freiheitsbegriff basiert.

Language
German
ISBN
978-3-86395-069-9
Titelei
Text der Titelabbildung
Inhaltsverzeichnis
Zitierweise
Abkürzungen
1 Einleitung
1.1 Problembereich und Erkenntnisinteresse
1.2 Der Forschungsstand zur Genealogie der kantischen Rechtslehre
1.3 Die Vorlesungen Moral-Mrongovius II und Naturrecht-Feyerabend
1.4 Aufbau des Vergleichs und methodische Ausgangsüberlegungen
2 Kants Rechtsbegriff von 1797
2.1 Einleitung in die Metaphysik der Sitten
2.2 Einleitung in die Rechtslehre
3 Kants Rechtsbegriff von 1784
3.1 Die Einleitung in die Metaphysik der Sitten von 1784
3.2 Die Einleitung in die Rechtslehre von 1784
4 Ergebnisse
4.1 Vergleichsergebnisse
4.2 Bewertung
4.3 Fazit
Danksagung
Literaturverzeichnis
Verwendete Sekundärliteratur
Anhang Synopse der Quellentexte
Buchrücken
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