Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG - Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben sowie Rechtsschutz gegen ihre Akte
Johann Lier
Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG - Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben sowie Rechtsschutz gegen ihre Akte
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The Electrical and Electronic Equipment Act (ElektroG) that took effect in 2005 follows an independent method as opposed to the conventional execution carried out by state authorities with regards to the legal execution. It commits the producer of electrical and electronic equipment to the establishment of a private law Clearing House (Gemeinsame Stelle) and assigns it numerous tasks to be carried out on its own responsibility. The significance of the Clearing House for the implementation of the Electrical and Electronic Equipment Act is heightened by the fact that it assumes additional sovereign tasks assigned to it within the scope of the designation. This unusual double function is applied to the task at hand and illuminates the status and organisation of Stiftung Elektro-Altgeräte-Register that is set up as Clearing House. The task furthermore examines the most important tasks in practice of producer registration and the coordination of WEEE collection, as well as the thus far little researched task of specifying the equipment types important for implementation. The work is rounded off by a chapter dedicated to the issues of legal protection against the measures of Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, particularly in its function as designated agency.

Das im Jahr 2005 in Kraft getretene ElektroG verfolgt hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzesvollzugs einen gegenüber dem herkömmlichen Vollzug durch staatliche Behörden eigenständigen Ansatz. Es verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur Einrichtung einer privatrechtlich organisierten Gemeinsamen Stelle und weist ihr zahlreiche in eigener Verantwortung wahrzunehmende Aufgaben zu. Die Bedeutung der Gemeinsamen Stelle für den Vollzug des ElektroG wird dadurch gesteigert, dass sie zusätzlich hoheitliche, ihr im Wege der Beleihung übertragene Aufgaben übernimmt. Dieser nicht alltäglichen Doppelfunktion widmet sich die vorliegende Arbeit und beleuchtet die Rechtsstellung und Organisation der als Gemeinsame Stelle eingerichteten Stiftung Elektro-Altgeräte-Register. Des Weiteren untersucht die Arbeit die in der Praxis wichtigsten Aufgaben der Herstellerregistrierung und Koordination der Altgeräteabholung sowie die bislang wenig erforschte Aufgabe der Festlegung der für den Vollzug wichtigen Gerätearten. Abgerundet wird die Arbeit durch ein eigenes Kapitel, das sich dem Rechtsschutz gegen die Maßnahmen der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register vor allem in ihrer Funktion als beliehene Stelle widmet.

Language
German
ISBN
978-3-86395-256-3
GSÖR8_lier_book_160404.pdf
Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Gesetzes- und Abkürzungsverzeichnis
1. Kapitel: Einführung, Entstehungsgeschichte und Überblick über das ElektroG
A. Regelungsentwürfe im Bereich Elektroschrott
I. Referentenentwurf einer Elektronik-Schrott-Verordnung (1991)
II. Regierungsentwurf einer IT-Altgeräte-Verordnung (1998)
III. Entwurf einer Elektroaltgeräte-Verordnung (1999)
IV. Europäische Richtlinienvorgaben
V. Umsetzung in deutsches Recht
1. Vorentwürfe des BMU (2003)
2. Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
VI. Novelle des ElektroG im Jahr 2015
B. Überblick über das Vollzugsregime des ElektroG
I. Erste Phase: Inverkehrbringen
II. Zweite Phase: Rücknahme
III. Dritte Phase: Entsorgung
IV. Vollzugszuständigkeit
C. ElektroG als (weitere) Konkretisierung der Produktverantwortung
II. Umsetzung der Produktverantwortung durch das ElektroG
III. Konkrete Ausformung der Produktverantwortung im ElektroG
1. Gesetzliche Ausgestaltung der Altgeräterücknahme
a. Zwei-Phasen-Rücknahmemodell
b. Motive für das Zwei-Phasen-Rücknahmemodell
2. Die Funktion der Gemeinsamen Stelle
D. Vollzugsstruktur des ElektroG als Reaktion auf die VerpackV
I. Vollzugsstruktur der VerpackV
II. Folgerungen für die Vollzugsstruktur des ElektroG
2. Kapitel: Rechtsstellung und Organisation der Gemeinsamen Stelle
A. Die stiftung elektro-altgeräte register als Gemeinsame Stelle
I. Legitimation der stiftung ear als Gemeinsame Stelle
II. Konkurrenz mehrerer Gemeinsamer Stellen
III. Zusammenfassung
B. Privatrechtliche Organisation der Gemeinsamen Stelle
I. Interne Organisation
1. Gesetzliche Vorgaben für die interne Organisation
2. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung
3. Gewährleistung der Beteiligung aller Hersteller
a. Zugänglichkeit zu gleichen Bedingungen
b. Mitwirkung an der internen Regelsetzung
c. Ausgestaltung in der Satzung
d. Regelsetzungsverfahren
e. Zwischenergebnis
f. Inhaltliche Begriffsbestimmung der internen Regelsetzung
aa. Rechtsnatur der internen Regeln
bb. Zwischenergebnis
g. (Erweiterte) Bindungswirkung der internen Regeln
aa. Gegenüber der Gemeinsamen Stelle
bb. Gegenüber der zuständigen Behörde
h. Zusammenfassung
4. Gewährleistung des Datenschutzes
II. Die Organe der Gemeinsamen Stelle
1. Der Vorstand (§§ 6 bis 8 der Satzung)
2. Das Kuratorium (§§ 9, 10 der Satzung)
3. Der Beirat (§§ 11, 12 der Satzung)
4. Die Einspruchsstelle (§ 16 der Satzung)
C. Die Gemeinsame Stelle als zuständige Behörde
I. Beleihung der stiftung ear
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Rechtsrahmen der Beleihung
2. Konkrete Beleihung der stiftung ear
3. Beleihung und Art. 33 Abs. 4 GG
a. Grundsatz
b. Ausnahme
c. Regel-Ausnahme-Prüfung am Beispiel der Beleihung der stiftung ear
II. Einfachgesetzliche Beleihungsvoraussetzungen
1. Die Kriterien im Einzelnen
a. Zuverlässigkeit und fachliche Eignung
b. Notwendige Ausstattung und Organisation
c. Sicherstellung des Datenschutzes
2. Zwischenergebnis
III. Beendigung der Beleihung
1. Auflösung der Beliehenen
2. Widerruf der Beleihung
3. Beendigung der Beleihung auf Verlangen der Beliehenen
IV. Staatliche Aufsicht über die Beliehene
1. Rechts- und Fachaufsicht
2. Selbsteintrittsrecht des UBA
3. Rechtsschutzmöglichkeiten der Beliehenen gegen Aufsichtsmaßnahmen
a. Klageart
b. Klagebefugnis
3. Kapitel: Die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle und der zuständigen Behörde
A. Festlegung von Gerätearten und Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräten
I. Kompetenz zur Festlegung der Gerätearten
II. Bindungswirkung der Festlegung der Gerätearten gegenüber der zuständigen Behörde
1. Dogmatische Begründung der Bindungswirkung
a. § 33 Abs. 1 Satz 1 ElektroG als Fall einer besonderen gesetzlichen Beleihung?
b. § 33 Abs. 1 Satz 1 ElektroG als Fall einer gesetzlichen Sonderermächtigung außerhalb der Beleihung?
c. § 33 Abs. 1 Satz 1 ElektroG als Fall eines „Beurteilungsspielraums“ der Gemeinsamen Stelle gegenüber der zuständigen Behörde?
aa. Klassische Rechtsfigur des Beurteilungsspielraums zugunsten der Verwaltung
bb. „Beurteilungsspielraum“ zugunsten der Gemeinsamen Stelle
2. Zusammenfassung
B. Registrierung
I. Voraussetzungen der Registrierung
1. Registrierungsantrag
2. Finanzierungsgarantie
a. Prüfungsumfang der zuständigen Behörde
b. Keine Nachweispflicht bei Glaubhaftmachung
II. Rechtsnatur der Registrierung
III. Vereinbarkeit der Registrierungspflicht mit höherrangigem Recht
1. Unionsrecht
2. Verfassungsrecht
a. Prüfungsmaßstab
b. Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG
c. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
IV. Rechtmäßigkeit der Registrierungspraxis
1. Registrierungspraxis der stiftung ear
2. Verfassungsrechtliche Bewertung
3. Zusammenfassung
V. Widerruf der Registrierung
VI. Nochmalige Registrierung nach erfolgtem Widerruf
C. Koordination der Altgeräteabholung
I. Gesetzliche Konzeption der Abholkoordination unter Einbeziehung der Praxis
II. Rechtsnatur der Abhol- und Bereitstellungsanordnungen
III. Vereinbarkeit der gesetzlichen Konzeption und der Verwaltungspraxis der stiftung ear mit höherrangigem Recht
1. Vereinbarkeit der gesetzlichen Konzeption mit Unionsrecht
a. (Kein) Verstoß gegen das unionsrechtliche Verursacherprinzip
b. (Kein) Verstoß der WEEE-Richtlinie gegen das unionsrechtliche Rückwirkungsverbot
2. Vereinbarkeit der gesetzlichen Konzeption mit Verfassungsrecht
a. Umsetzung der WEEE-Richtlinie: zwingende Vorgaben oder Gestaltungsermessen?
b. Verfassungsmäßige Ausfüllung des Umsetzungsspielraums durch das ElektroG?
3. Rechtmäßigkeit des Gesetzesvollzugs
4. Kapitel: Rechtsschutz gegen Maßnahmen der stiftung ear
A. Verwaltungsbehördlicher Rechtsschutz
I. Widerspruch
1. Sachentscheidung
2. Kostenentscheidung
3. Prüfungsumfang
II. Fachaufsichtsbeschwerde
B. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
I. Allgemeines
1. stiftung ear als Beklagte
2. Zuständiges Verwaltungsgericht
II. Registrierung
1. Verpflichtungsklage bei ablehnender Entscheidung
2. Vorläufige Registrierung
a. Anordnungsanspruch
b. Anordnungsgrund
c. Zwischenergebnis
d. Anspruch auf vorläufige Registrierung direkt mit Antragstellung?
3. Verpflichtungsklage bei positiver Entscheidung
a. Statthaftigkeit und Rechtsschutzbedürfnis
b. Begründetheit
c. Zusammenfassung
4. Bescheinigung über die Registrierungspflicht
a. Ausgangslage
b. Negativattest
aa. Rechtsqualität
bb. Gesetzliche Grundlage
cc. Bindungswirkung des Negativattestes
dd. Gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten der Hersteller
ee. Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte bereits vor Antragstellung?
III. Abhol- und Bereitstellungsanordnungen
1. Vorläufiger Rechtsschutz
2. Bußgeldandrohung sowie drohende Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung
3. Rechtsschutz in der Hauptsache
5. Kapitel: Gesamtzusammenfassung
Literaturverzeichnis
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