Zum ewigen Frieden Ein philosophischer Entwurf
Immanuel Kant
Zum ewigen Frieden Ein philosophischer Entwurf
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Language
German
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Zum ewigen Frieden.
Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält.
1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«
2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können.«
3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«
4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«
5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewaltthätig einmischen.«
6. »Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Capitulation, Anstiftung des Verraths (perduellio), in dem bekriegten Staat &c.«
Zweyter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält.
Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch seyn.
Zweyter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freyer Staaten gegründet seyn.
Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden. »Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt seyn.«
Zusatz. Von der Garantie des ewigen Friedens.
Anhang. I. Ueber die Mishelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden.
II. Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transscendentalen Begriffe des öffentlichen Rechts.
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